25.08.2013

Soll man Unternehmen des Flüssiggas-Kartells boykottieren?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah es als erwiesen an, dass fünf Unternehmen aus der Flüssiggas-Branche ihre Marktmacht missbrauchten. Dem Flüssiggas-Kartell wird vorgeworfen, wechselwillige Kunden, die an das Prinzip der Marktwirtschaft glaubten, hinters Licht geführt zu haben. Nun kommt es auf den Verbraucher an. Um sicher zu gehen, dass so etwas nicht noch einmal vorkommt, müsste er die betroffenen Firmen boykottieren.

Die Unternehmensnamen der Mitglieder des Flüssiggas-Kartells sind auf der Webseite des Bundeskartellamtes aufgeführt. Dass die beklagten Firmen offenbar vollkommen uneinsichtig sind, zeigt der Prozessverlauf. So akzeptierte man eine vom Bundeskartellamt festgesetzte Strafe in Höhe von 180 Millionen Euro nicht.

Der Schuss ging allerdings nach hinten los, weil das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) die Strafe auf 244 Millionen Euro nach oben schraubte. Das Flüssiggas-Kartell hat augenscheinlich prall gefüllte Kassen. Ob das Urteil der Düsseldorfer Richter rechtskräftig wurde, ist derzeit nicht bekannt, da den Kartell-Unternehmen die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof offen steht.

Weil die Unternehmen die Erststrafe des Bundeskartellamtes nicht akzeptierten, führen sie die Verbraucher in gewisser Weise zum zweiten Mal hinters Licht, insofern das OLG-Urteil rechtskräftig wurde bzw. vom Bundesgerichtshof bestätigt werden sollte.

Es drängt sich der Gedanke auf: Wer bei solchen Unternehmen Flüssiggas bestellt, nimmt billigend in kauf, dass sein Geld für Gerichtskosten und Gerichtsverfahren verwendet wird, die ganz augenscheinlich dazu beitragen, die Verbraucherrechte der Flüssiggaskunden zu schwächen.