Die Flüssiggaspreise können aktuell auch sinken, weil der Wettbewerb zwischen den Händlern funktioniert. Das war nicht immer so. Zwischen 1997 und 2005 soll ein Kartell die Kunden hinters Licht geführt haben. Die Firmen werden dafür nun zur Kasse gebeten. Sie müssen mehr bezahlen, als es das Bundeskartellamt ursprünglich vorgesehen hat.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf erhöht vom Bundeskartellamt abgfertigte Bußgeldbescheide von 180 Millionen Euro auf 244 Millionen Euro. Die Mitgliedsfirmen des Flüssiggas-Kartells hatten gegen das Urteil der Wettbewerbshüter Berufung eingelegt. Der Schuss ging allerdings nach hinten los.
Kunden sollen mit hohen Abschreckungspreisen hinters Licht geführt worden sein. Wenn ein Bestandskunde wechseln wollte, hätten sich die Firmen darüber gegenseitig informiert, wird dem Flüssiggas-Kartell vorgeworfen. Das Oberlandesgericht begründet die Urteilsverschärfung mit der Schwere der Tat und der langen Dauer.
Je nach Anbieter und Region pendeln die Flüssiggaspreise aktuell zwischen 54 Cent und 63 Cent pro Liter (beim Kauf von 4.000 Litern). Es lohnt sich die auf den Flüssiggasbörsen und Händlerportalen angezeigten Preise sorgfältig zu vergleichen.
Auf der Webseite des Bundeskartellamtes sind die Unternehmen des Flüssiggas-Kartells mit Namen genannt:
http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2007/19_12_2007_Fl%C3%BCssiggaskartell.html